Ich informiere mich derzeit über die Inklusions-Initiative, die am 5. September 2024 offiziell angenommen wurde. Können Sie mir sagen, wer sich gegen die Initiative positioniert hat und mit welchen Argumenten?

Als Fachperson der Sozialen Arbeit unterstütze ich die Inklusions-Initiative selbstverständlich. Sie steht im Einklang mit meinem Berufskodex – insbesondere mit dem Prinzip der Selbstbestimmung und dem Engagement für soziale Gerechtigkeit. Die Umsetzung der Initiative würde die Arbeit von Sozialarbeitenden erleichtern und effektiver machen, da sie Menschen mit Behinderungen besser in ihrer Selbstbestimmung unterstützen könnten. Zudem fördert sie einen gesamtgesellschaftlichen Wandel hin zu mehr Inklusion.

Liebe Frau ...

Die Inklusions-Initiative fordert die rechtliche und tatsächliche Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen und Menschen ohne Behinderungen in allen Lebensbereichen. Das bedeutet, dass Menschen mit Behinderungen einen Anspruch auf Anpassungs- und Unterstützungsmaßnahmen geltend machen können, sofern diese für die Gleichstellung nötig und verhältnismäßig sind. Ziel ist eine selbstbestimmte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.

Angesichts der globalen Erosion von Minderheitenrechten und aktueller nationaler wie kantonaler Debatten – etwa zur inklusiven Schule – erscheint mir Ihre Auseinandersetzung mit dem Thema nötiger denn je.

Position des Bundesrats und aktueller Gegenvorschlag

Der Bundesrat hat am 20. Dezember 2024 die Ablehnung der Initiative empfohlen. Zwar unterstütze er das Kernanliegen, sehe aber keine konkreten Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen in der vorgeschlagenen Form. Stattdessen erachtet er gezielte Gesetzesänderungen als zielführender und hat deshalb einen indirekten Gegenvorschlag angekündigt.

Dieser besteht aus zwei Teilen:

  • einem Inklusionsrahmengesetz mit Fokus auf den Bereich Wohnen.
  • einer IV-Teilrevision mit Anpassungen in den Bereichen Hilfsmittel und Assistenzbeitrag.

Die detaillierte Begründung und den Gegenvorschlag finden Sie unter dem Titel: Der Bundesrat erarbeitet einen indirekten Gegenvorschlag zur Inklusionsinitiative (Link).

Parlamentarische Vorstösse zur Weiterentwicklung des IFEG

Bereits am 18. Januar 2024 hat die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit eine Motion eingereicht – für Details siehe Curia Vista 24.3003 (Link). Sie fordert den Bundesrat auf, das Bundesgesetz über die Institutionen zur Förderung der Eingliederung von invaliden Personen (IFEG) zu überarbeiten, damit Menschen mit Behinderungen ihre Wohnform sowie ihren Wohnort frei und selbstbestimmt wählen können – inklusive der dafür nötigen Unterstützung. Eine Minderheit der Kommission beantragte, die Motion abzulehnen.

Am 20. März 2025 hat Nationalrat Christian Lohr zudem eine Interpellation eingereicht – für Details siehe Curia Vista 25.3192 (Link). Seine Kritik: Gegenvorschlag und Motion fokussieren einseitig auf den Bereich Wohnen. Das IFEG sei antiquiert, da es zu stark angebotsorientiert und zu sehr auf die Objektfinanzierung ausgerichtet sei und damit nicht mehr dem UN-Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen entspreche.

Er fordert den Bundesrat auf zu klären:

  • in welcher Form die Bereiche Arbeit und Ausbildung bei der Umsetzung der Motion berücksichtigt werden,
  • ob das geplante Inklusionsrahmengesetz das IFEG als Rahmengesetz zur Förderung der Eingliederung von Menschen mit Behinderungen ablöst, und
  • falls ja, wie der Bundesrat sicherstellt, dass die Bereiche Arbeit und Ausbildung Aufnahme ins Inklusionsrahmengesetz finden.

Weiterführende Informationen

Es tut sich derzeit also viel auf der politischen Bühne. Sie können den Stand der parlamentarischen Diskussion jeweils über die Geschäftsdatenbank des Parlaments Curia Vista (Link) verfolgen. Weitere Argumente finden sie auch auf der Webseite des Initiativkomitees (Link).

Reichen Ihnen meine Ausführungen vorerst?

Beste Grüsse

Margot Vogel

Redaktion

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CH-4053 Basel
+41 78 847 76 51
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