Warum gilt der Schutzstatus S nur für Flüchtlinge aus der Ukraine?

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Warum hat man den Schutzstatus S in der Schweiz nur für Füchtlinge aus der Ukraine errichtet? Warum haben ihn nicht auch Flüchtlinge aus anderen Ländern bekommen? Krieg gibt es ja nicht nur in der Ukraine. Was ist anders? Ich frage, weil dies viel mit meiner Maturarbeit zu tun hat (die vom Schutzstatus S handelt).

Das zuständige Staatssekretariat für Migration (SEM) beantwortet die Frage wie folgt:

Frage 1: "Weshalb kam der Status S z.B. bei Flüchtenden aus Syrien oder Afghanistan nicht zur Anwendung?"

Antwort 1: "Ein Grossteil der weltweit Vertriebenen findet jeweils in Nachbarländern Zuflucht – so auch sehr viele Personen aus Syrien und Afghanistan. Oftmals sind diese Geflüchteten auf humanitäre Hilfe angewiesen. ... Im Vordergrund steht deshalb die Hilfe vor Ort, aber bedrohte Personen können selbstverständlich ein Asylgesuch in der Schweiz stellen.

Die Situation mit dem Krieg in der Ukraine ist eine andere. Die Schweiz ist mit einem Zustrom von Flüchtenden in präzedenzlosem Ausmass konfrontiert. In den ersten sechs Wochen nach Aktivierung des Schutzstatus S wurden über 40'000 schutzsuchende Personen, welche die Ukraine aufgrund des Krieges verlassen haben, in der Schweiz registriert. Mit dem Schutzstatus S kann dieser grossen Zahl von gleichzeitig eintreffenden Geflüchteten rasch und ohne vertiefte individuelle Prüfung der Fluchtgründe der notwendige vorübergehende Schutz gewährt werden, ohne das Schweizer Asylsystem zu überlasten."

Frage 2: "Warum kein Asylverfahren (statt Status S)?"

Antwort 2: "Der Schutzstatus S für aus der Ukraine geflüchtete Personen soll dazu dienen, das Asylsystem nicht zu überlasten. So wird gewährleistet, dass das Asylsystem weiter funktioniert, und die Geflüchteten aus der Ukraine trotzdem rasch, unbürokratisch und basierend auf einer soliden rechtlichen Grundlage jenen Schutz erhalten, den sie benötigen.

Da die Fluchtbewegungen aus der Ukraine Europa als Ganzes vor enorme Herausforderungen stellen, ist zudem eine auf europäischer Ebene abgestimmte Vorgehensweise entscheidend. Der Schutzstatus S entspricht hierbei in weiten Teilen dem durch die EU beschlossenen, für die Schweiz aber nicht direkt anwendbaren, vorübergehenden Schutz für Personen aus der Ukraine gemäss der sogenannten Temporary Protection Richtlinie der EU."

Quellenangabe:

Staatssekretariat für Migration

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